Voraussetzungen
Welche Voraussetzungen müssen zur Teilnahme am Anti-Gewalt-Training erfüllt sein?
Als formale Voraussetzung zur Teilnahme an unserem Trainingsprogramm gelten folgende Punkte:
Freiwilligkeit / Bereitschaft etwas zu ändern.
Ausreichendes Verständnis für die deutsche Sprache in Wort und Schrift.
Bereitschaft zur Entbindung von der Schweigepflicht bei Behörden und Ämtern z.B. Staatsanwaltschaft oder Jugendgerichtshilfe.
Körperliche und geistige Eignung zur Teilnahme am Training.
Welche Kriterien sprechen gegen eine Teilnahme am Trainingsprogramm?
Psychische Erkrankungen oder Behinderungen
Substanzmittelgebrauch (Drogen-Alkohol-Medikamente)
Amokdrohung
Suizidalität
Kindeswohlgefährdung, Vernachlässigung oder Missbrauch
Sexualdelikte
Stalking
In einem unverbindlichen Bewerbungs-/Vorstellungsgespräch können wir gemeinsam erörtern ob eine Teilnahme am Training möglich und sinnvoll ist.

