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Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen müssen zur Teilnahme am Anti-Gewalt-Training  erfüllt sein?

 

Als formale Voraussetzung zur Teilnahme an unserem Trainingsprogramm gelten folgende Punkte:

  • Freiwilligkeit / Bereitschaft etwas zu ändern.

  • Ausreichendes Verständnis für die deutsche Sprache in Wort und Schrift.

  • Bereitschaft zur Entbindung von der Schweigepflicht bei Behörden und Ämtern z.B. Staatsanwaltschaft oder Jugendgerichtshilfe.

  • Körperliche und geistige Eignung zur Teilnahme am Training.

Welche Kriterien sprechen gegen eine Teilnahme am Trainingsprogramm?

  • Psychische Erkrankungen oder Behinderungen

  • Substanzmittelgebrauch (Drogen-Alkohol-Medikamente)

  • Amokdrohung

  • Suizidalität

  • Kindeswohlgefährdung, Vernachlässigung oder Missbrauch

  • Sexualdelikte

  • Stalking

In einem unverbindlichen Bewerbungs-/Vorstellungsgespräch können wir gemeinsam erörtern ob eine Teilnahme am Training möglich und sinnvoll ist.