Rechtliches
Rechtliche Grundlagen unseres Anti-Gewalt-Training auf Grundlage des humanistischen Menschenbild.
Das von Hendrik Schulte entwickelte Anti-Gewalt-Training stützt sich auf folgenden rechtlichen Grundlagen:
als Nachbetreuung (Hilfe für junge Erwachsene, § 41 SGB VIII)
als soziales Gruppentraining
als Weisung im Rahmen eines Gerichtsverfahrens (§ 10 JGG Abs.1)
bei Einstellung eines Gerichtsverfahrens (§§ 45, 47 JGG)
Wer sind unsere Auftraggeber/innen?
Unser Training basiert auf Freiwilligkeit. Dennoch stehen unsere Klientinnen und Klienten oft mit der Jugendgerichtshilfe, der Staatsanwaltschaft, dem Jugendamt oder der Bewährungshilfe im Kontakt.
Nicht selten werden Trainings wie unseres als Auflage durch Gerichte oder Staatsanwaltschaften erteilt, um einer Haftstrafe zu entgehen.

